Österreich

Angeklagter Polizist war zu krank fürs Gericht

Heute Redaktion
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Der angeklagte Polizist soll Kollegen bedroht haben. Am Mittwoch konnte er krankheitsbedingt aber nicht vor Gericht erscheinen.
Der angeklagte Polizist soll Kollegen bedroht haben. Am Mittwoch konnte er krankheitsbedingt aber nicht vor Gericht erscheinen.
Bild: Istock, justiz.gv.at

Er wollte betrunken mit dem Auto fahren, soll Kollegen bedroht haben. Ein oö.-Polizist hätte am Mittwoch vor Gericht erscheinen sollen. Er war aber zu krank.

Einige Zuseher und Zeugen warteten kurz vor neun Uhr bereits vor dem Gerichtssaal 114 im ersten Stock auf den Beginn des Prozesses. Daraus wurde aber nichts.

Lediglich der Anwalt des Angeklagten (55) erschien vor dem Richter, ließ ausrichten, dass sein Mandant nicht kommen kann. Begründung: Der Beschuldigte leide an Brechdurchfall. 14 Tage Krankenstand seien die Folge. "Den hat's schlimm erwischt", so der Anwalt. Auch eine ärztliche Bestätigung wurde dem Richter vorgelegt.

Richter Clemens Hödlmoser vertagte daraufhin die Verhandlung auf 24. April. Dann muss sich der Kriminalbeamte wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gefährlicher Drohung verantworten.

Konkret soll er laut einer Zeugin am 19. Oktober vergangenen Jahres in Linz versucht haben, betrunken in sein Auto zu steigen. Die Frau alarmierte daraufhin die Polizei.

Als die Beamten die Identität des Angeklagten feststellen wollten, habe dieser versucht dies zu verhindern. Er sei ja ohnehin ein Kollege.

Angeklagter soll Beamten einen Deal angeboten haben



Im Zuge der Personendurchsuchung hat er laut Staatsanwalt gesagt: "Wenn das so ist, greife ich zur Puffn. Vielleicht führe ich ja eine bei mir." Während einer der Beamten das Fahrzeug genauer durchsuchte, soll der 55-Jährige geäußert haben: "Ihr habt nichts gesehen, ich habe nichts gemacht und ihr lasst mich gehen."

Man könne ja einen Deal machen, soll er gemeint haben. Nachdem die Polizisten den Beschuldigten ins Polizeianhaltezentrum brachten, soll dieser sie auch noch bedroht haben. So habe er gesagt, ihnen eine "in die Goschen zu hauen", wenn er sie wiedersehe.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem Beamten sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

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